Notfall

Den notärztlichen Dienstplan erhalten Sie unter der jeweiligen Telefon-Nummer Ihres Hausarztes.


An dieser Stelle finden Sie eine Sammlung von Notrufnummern:


Polizei:
110
Feuerwehr/Notarzt:
112
Giftnotruf:
0228 19240
Karten-Sperr-Notruf:
Polizei Gescher, Katharinenstr. 3
02542-956731
Rettungswache, Venneweg 18
02542-916792


Krankenhäuser



  1. Krankenhaus Maria-Hilf, Vredener Str. 58, 48703 Stadtlohn, Tel. 02563 912-0
    Fax: 02563 912-212

  2. St. Vincenz-Hospital, Südring 41, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 89-0
    Fax: 02541 89-3515

  3. St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Wüllener Str. 101, 48683 Ahaus, Tel. 02561 99-16 00
    Fax: 02561 99-1606


Kinderärztlicher Notdienst


Notfallpraxis St. Vincenz-Krankenhaus, Coesfeld
Südring 41
Tel. 02541-89-0

Die Sprechstunden sind mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Das Einzugsgebiet für diesen kinderärztlichen Notdienst ist neben dem Kreis Coesfeld auch der Nordkreis Borken einschließlich Gescher.


Zahnärztlicher Notdienst


Sowohl für den Wochenend- als auch für den nächtlichen Notdienst ist für Gescher, Stadtlohn, Südlohn und Vreden das St. Marienkrankenhaus in Ahaus, Telefon-Nr. 02561-991600 zuständig!


Apothekennotdienst


Den Apothekennotdienst finden Sie hier.


Neu: Notruf-Fax für hörgeschädigte Menschen



Notruf-Fax-Nr.: 02861 9809199

Eine Vorlage für dieses Fax können Sie sich hier downloaden:



Anders als gut hörende Menschen, haben schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen das Problem, dass sie bei einem Notfall die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht per Telefon oder Handy erreichen können, da sie Rückfragen der Leitstelle akustisch nicht verstehen können. Fürdiese Betroffenen hat die Kreisleitstelle Borken, in der die Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst eingehen, einen Notruf-Fax-Service eingerichtet.

Auf einem vom Deutschen Schwerhörigenbund und der Branddirektion Frankfurt entwickelten Formular können hör- und sprachgeschädigte Menschen ihre Notfallsituation ankreuzen, Adresse eintragen und unter (0 28 61) 9 80 91 99 einen Notruf über ihr Faxgerät absetzen. Die Kreisleitstelle bestätigt den Eingang per Fax und schickt den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder eine Polizeistreife.

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