Bürgerbüro / Einwohnerangelegenheiten
Untersuchungsberechtigungsscheine
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Gertrud Beck | 02542-60 60 | ![]() |
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Frau Helena Schlottbom | 02542-60 113 | ![]() |
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Frau Claudia Schindele | 02542-60 116 | ![]() |
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Herr Jürgen Tubes | 02542-60 101 | ![]() |
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Frau Hedwig Beeke-Lucaßen | 02542-60 115 | ![]() |
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Untersuchungsberechtigungsschein
Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist persönlich oder von den Personensorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) zu beantragen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist persönlich oder von den Personensorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) zu beantragen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)