Die Wohngeldstelle bearbeitet auf Antrag Miet- und Lastenzuschüsse.
Für Wohneigentumssicherungsbeihilfen und Wohnberechtigungsscheine werden Amtshilfen für den Kreis Borken geleistet.
Was ist Wohngeld ?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung und einem Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Wohnberechtigungsscheine können beim Kreis Borken beantragt werden.
Der Anspruch und die Höhe der Leistung hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Weitere Informationen zum Wohngeld, sowie einen Rechner für Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr.