Denkmalschutz
Die Stadt Gescher nimmt die Aufgaben als Untere Denkmalschutzbehörde wahr. Die Hauptaufgabe der Unteren Denkmalbehörde besteht darin, die Denkmalliste der Stadt zu führen, diese bei Bedarf um neue Baudenkmäler, die im Rahmen eines durch das Denkmalschutz (DSchG NRW) exakt vorgegebenen Verfahrens zu ermitteln sind, zu ergänzen oder auch bei Bedarf Denkmäler aus dieser Denkmalliste zu entlassen.
Die in der Liste enthaltenen Objekte unterliegen einer turnusmäßigen Beobachtung durch die Untere Denkmalbehörde, um somit sicherzustellen, dass die denkmalwerten Elemente als wichtige Zeitzeugen der Stadtgeschichte auch dauerhaft erhalten bleiben bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die diesen Erhalt sicherstellen können.
Alle Maßnahmen die am oder im Umfeld der jeweiligen Baudenkmäler vorgesehen sind, bedürfen vorab der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Die Stadt Gescher als Untere Denkmalbehörde steht im engen Kontakt mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48133 Münster, welche im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung zu den vorgesehenen Vorhaben zu erteilen hat, bevor seitens der Stadt Gescher durch die Untere Denkmalbehörde in Verbindung mit der Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz erteilt werden kann.