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Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte
- hat den Auftrag, bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung mitzuwirken
- ist innerhalb und außerhalb der Verwaltung Ansprechpartnerin, wenn es darum geht, dass bestehende Benachteiligungen für Frauen abgebaut werden sollen, Frauen gefördert werden und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw Beruf und Pflege für Frauen und Männer verbessert werden soll.
Zu ihrer Tätigkeit gehören:
- Information (über Rechte, Gesetze, in Schule, Ausbildung, Beruf ....)
- Bildung (Bildungsangebote in Kooperation mit regionalen Bildungsträgern)
- Beratung (erste, natürlich vertrauliche, Gespräche, Vermittlung an Beratungseinrichtungen)
- Vernetzung (Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen, Frauennetzwerken)
- Projektarbeit (z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie)
- Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Fachtagungen, Vorträge, Ausstellungen, Herausgabe von Informationsmaterialien)
Zu ihren Rechten gehören:
- Teilnahmerecht an Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse. Ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. • Widerspruchsrecht und Klagerecht, Mitwirkungsrecht an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Stadt, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können sowie bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes •Fachliche Weisungsfreiheit, Gleichberechtige Mitgliedschaft von Beurteilungsbesprechungen, Akteneinsichtsrecht in Angelegenheiten Ihres Aufgabenbereiches, Recht auf Hinzuziehung externen Sachverstandes ,Recht auf eigene Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlagen:
- Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
- Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrheinwestfalen (LGG NRW)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen § 5