Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er soll spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss sich an den übergeordneten Regionalplan anpassen.
Der Flächennutzungsplan bindet vor allem die Stadt bei ihrer verbindlichen Bauleitplanung, also bei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf konkrete Bauvorhaben. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster.
Rechtswirksame Pläne
39. Änderung Flächennutzungsplan
39. Änd. Flächennutzungsplan Plan Großformat
39. Änd. Flächennutzungsplan Plan 5000
39. Änd. Flächennutzungsplan Text A4
39. Änd. Flächennutzungsplan Begründung
39. Änd. Flächennutzungsplan Umweltbericht
39. Änd. Flächennutzungsplan Schalltechnische Untersuchung vom 15.09.2016
39. Änd. Flächennutzungsplan Schalltechnische Untersuchung vom 03.11.2016
39. Änd. Flächennutzungsplan Schalltechnische Untersuchung vom 19.10.2018
39. Änd. Flächennutzungsplan Zusammenfassende Erklärung